Entsorgung-Umweltschutz
Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind gemäß § 10 BattG verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel ausgewiesen.
Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend § 9 BattG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten.
Soweit wir entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 3 BattG eine Pfandmarke ausgegeben haben, ist die Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig.
Rückgabeort ist unser Versandzentrum:
Intersince GmbH
Retourenzentrum
Wendelsteinstraße 31
84508 Burgkirchen
Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.
Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Das von uns erhobene Pfand wird von den öffentlich – rechtlichen Wertstoff- und
Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahr- zeug-Altbatterie auf der Pfandmarke quittieren zu lassen. Gegen Vorlage der quittierten Pfandmarke erhalten Sie das Batteriepfand von uns zurück.
Hinweise zur Entsorgung und Rücknaahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten
Hinweise zur Entsorgung und Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten gemäß § 17 ElektroG
Gemäß § 17 Abs. 1 und 2 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes sind wir verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unter bestimmten Voraussetzungen unentgeltlich zurückzunehmen.
Rücknahme beim Kauf eines Neugeräts
Beim Verkauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts an einen Endnutzer nehmen wir auf Wunsch ein Altgerät der gleichen Geräteart zurück, sofern es im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt. Dies betrifft insbesondere folgende Kategorien:
• Wärmeüberträger (z. B. Kühlschränke, Gefriergeräte), bei denen andere Stoffe als Wasser – wie Gase, Öle oder Kühlmittel – zur Wärmeübertragung verwendet werden.
• Bildschirme und Monitore mit einer Bildschirmfläche von mehr als 100 cm².
• Großgeräte, bei denen mindestens eine äußere Abmessung mehr als 50 cm beträgt.
Rücknahme unabhängig vom Neukauf
Auf Verlangen des Endnutzers nehmen wir darüber hinaus folgende Altgeräte unabhängig vom Neukauf zurück:
• Altgeräte, bei denen keine äußere Abmessung mehr als 25 cm beträgt,
• Lampen (ausgenommen Glüh- und Halogenlampen),
• Kleingeräte mit maximal 50 cm Außenmaß,
• Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte, ebenfalls mit keiner äußeren Abmessung über 50 cm.
Diese Rücknahme ist unentgeltlich, darf nicht an den Kauf eines Neugeräts gekoppelt sein und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt. Altbatterien, Akkumulatoren und Lampen, die nicht fest im Gerät verbaut sind, müssen vor der Rückgabe entfernt werden. Sie sind selbst dafür verantwortlich, personenbezogene Daten auf den Geräten vor der Rückgabe vollständig zu löschen.
Für die Rücknahme arbeiten wir mit der Firma take-e-way GmbH zusammen. Sie können bequem über das Portal Betreiberin des Rücksendeportals https://www.take-e-way.de/leistungen/elektrogesetz-weee-elektrog/elektrog-ruecknahme/. Dieses Portal ermöglicht Ihnen die kostenlose Rücksendung Ihrer Elektroaltgeräte – auch unabhängig davon, ob das Neugerät bei uns erworben wurde.
Die Rücksendung ist möglich für Altgeräte in haushaltsüblichen Mengen, sofern sie nicht mehr als 30 kg wiegen und die Paketmaße von 120 × 60 × 60 cm nicht überschreiten. Es gelten die auf der vorgenannten Webseite bereitgestellten AGB der Firma take-e-way GmbH. Die Rücknahme von verunreinigten Elektro- und Elektronikgeräten lehnen wir ab, wenn die Verunreinigung eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit darstellt.
Hinweise zur Altölentsorgung
Die bei uns erworbene Menge an Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl nehmen wir als Altöl kostenlos zum Zweck der fachgerechten Entsorgung zurück. Die Rücknahme erstreckt sich ebenfalls auf Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßige anfallende ölhaltige Abfälle.
Rückgabeort ist unser Versandzentrum:
Intersince GmbH
Retourenzentrum
Wendelsteinstraße 31
84508 Burgkirchen
Sie können das gebrauchte Öl bzw. Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßige anfallende ölhaltige Abfälle persönlich bei uns abgeben. Alternativ können Sie bei Übernahme der Versandkosten den Versand per Post wählen. Bitte achten Sie darauf, Altöl bei Versendung als Gefahrengut zu kennzeichnen und entsprechende Behältnisse zu verwenden.“ Wir machen außerdem darauf aufmerksam, dass für Altöl besondere Transportbedingungen gelten können.
Für den Fall, dass es sich bei Ihnen um ein gewerbliches oder sonstiges wirtschaftliches Unternehmen oder eine öffentliche Einrichtung handelt weisen wir darauf hin, dass wir uns Ihnen gegenüber zur Erfüllung unserer Annahmepflichten Dritter bedienen können.
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
• Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
• Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
• Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
• Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
• Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.